KGS.netz
Netzwerk der Kooperativen Gesamtschulen in Niedersachsen

Unsere Arbeit


Satzung des KGS.netz

§1. Name
1. Das Netzwerk sowie die Interessenvertretung führen den Namen „KGS.netz“.
2. KGS.netz ist konfessionell-, partei- und verbandspolitisch ungebunden.

§2. Aufgabe des KGS.netz
Die Aufgaben und Zielsetzungen sind im Leitbild des KGS.netz (s.o.) formuliert.

§3. Mitgliedschaft
1. Mitglieder sind alle Kooperativen Gesamtschulen in Niedersachsen, die die Gründungserklärung unterzeichnet haben. Sie werden durch ihre Schulleiter/-innen (SL) und Didaktischen Leiter/-innen (DL) oder deren entsandte Vertretungen vertreten, die jeweils für sich stimmberechtigt sind.

§4. Organe
1a. Die Organe des KGS.netz sind die Gesamttagungsgruppe sowie der Vorstand.
1b. Als weitere Organe gelten folgende Teilnetzwerke: KGS.netz Inklusion und KGS.netz Zweigleitungen bzw. Sek I. Die Teilnetzwerke geben sich eine eigene Satzung und Geschäftsordnung, die auf den Regularien des KGS.netz basiert.
2. Sollte sich eine weitere Gliederung des KGS.netz als notwendig und sinnvoll erweisen, beschließt diese die Gesamttagungsgruppe mit einfacher Mehrheit.

§5. Die Mitgliederversammlung
1. Die Gesamttagungsgruppe ist das höchste Entscheidungsgremium des KGS.netz und hat über die Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen.
2. Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstands entgegen und legt Richtlinien und Impulse für die Arbeit des Vorstands fest.
3. Sie wählt den Vorstand.
4. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Regularien dazu sind in der Geschäftsordnung festgelegt.
5a. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des KGS.netz gemäß §2.
5b. Die Mitglieder des Vorstandes geben sich eine Geschäftsordnung, die sie bei Änderungen allen Mitgliedern schriftlich mitteilen.

§6. Satzungsänderung und Auflösung
Von der Gesamttagungsgruppe können Satzungsänderungen mit Zustimmung von Zweidritteln aller Mitglieder und die Auflösung mit Zustimmung von Dreivierteln aller Mitglieder beschlossen werden.

Die Satzung wurde von der Tagungsgruppe am 18.09.2019 beschlossen, am 13.09.2022 geändert und tritt in der jetzigen Fassung am 13.09.2022 in Kraft.